Teilzahlungen in der Finanzbuchhaltung

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Teilzahlungen in der Finanzbuchhaltung

Dieses Kapitel erläutert Ihnen die grundsätzliche Vorgehensweise bei der Generierung von Teilzahlungen. Außerdem werden Ihnen die einzelnen Dialoge und Felder des Teilzahlungsmanagements erklärt.

 

 

Grundsätzliches:

Für die Umwandlung eines "Offenen Postens" in Teilzahlungen gelten folgende Regeln:

 

- Der in mehrere Teilzahlungen umzuwandelnde "Offene Posten" wird über ein Interimskonto ausgebucht (bezahlt).

- Für jeden Teilzahlungsbetrag (Zahlbetrag, Annuität, Rate) wird ein neuer "Offener Posten" verbucht.

- Beim Storno eines Teilzahlungsvorgangs wird ein neuer Offener Posten mit der Summe der noch offenen Teilzahlungsbeträge erzeugt (Sollstellung).

 

 

Teilzahlungsarten:

Folgende Teilzahlungsarten stehen in der Finanzbuchhaltung zur Verfügung:

 

- Terminzahlung

Hier wird der Offene Posten in mehrere Teilzahlungsbeträge aufgeteilt. Der Fälligkeitstermin und die Anzahl der Teilzahlungsbeträge sind frei bestimmbar.

 

- Annuitätenzahlung

Von einer Annuitätenzahlung (Tilgung) spricht man, wenn die monatlichen Zahlungen (Annuitäten) konstant sind, d.h. der Schuldner hat für die gesamte Laufzeit gleich große Belastungen.

 

Bei einer Annuitätentilgung ändert sich die Tilgungsrate (Zahlung abzügl. Zinsen), die Zahlung bleibt gleich. Die Zinsen verringern sich durch die Schuldenrückzahlung von Monat zu Monat, die einzelnen Tilgungsraten wachsen, da die Annuität (Zahlung) konstant ist, fortlaufend um den Betrag der abnehmenden Zinsen.

 

Der monatliche Fälligkeitstermin richtet sich nach der Fälligkeit der ersten Rate. Neben der Laufzeit in Monaten kann ein Zinssatz eingetragen werden.

 

- Ratenzahlung

Bei der Ratenzahlung wird der Kreditbetrag durch die Anzahl der Monatsraten geteilt. Zusätzlich kann ein einmaliger Ratenaufschlag vereinbart werden, der mit der ersten Rate fällig wird.